Bei Erteilung eines qualifizierten Exklusivauftrages für die
Vermittlung Ihrer Immobilie durch unser Unternehmen,
kümmern wir uns um die Erstellung des vorgeschriebenen
Energieausweises.
Der Ausweis wird von einem qualifizierten Energieberater
erstellt. Für Sie fallen KEINE Kosten an, denn wir tragen diese.
Seit 2009 müssen Verkäufer oder Vermieter einem potenziellen
Interessenten auf Verlangen einen Energieausweis zugänglich
machen. Doch damit nicht genug. Seit Mai 2015 müssen alle
relevanten Daten des Energieausweises bei kommerziellen
Immobilienanzeigen in die Anzeige integriert werden. Bei der
Besichtigung muss der Ausweis einem Interessenten sogar
unaufgefordert vorgelegt werden.
Die Verpflichtung ergibt sich aus der aktuellen Energieeinspar-
verordnung (kurz: EnEV). Wenn der Ausweis fehlt oder falsch
ausgestellt ist, können dem Eigentümer Bußgelder von bis zu
15.000 Euro auferlegt werden.
Wir schenken Ihnen den
gesetzlich vorgeschriebenen
Energieausweis
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