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Bei Erteilung eines qualifizierten Exklusivauftrages für die

Vermittlung Ihrer Immobilie durch unser Unternehmen,

kümmern wir uns um die Erstellung des vorgeschriebenen

Energieausweises.

Der Ausweis wird von einem qualifizierten Energieberater

erstellt. Für Sie fallen KEINE Kosten an, denn wir tragen diese.

Seit 2009 müssen Verkäufer oder Vermieter einem potenziellen

Interessenten auf Verlangen einen Energieausweis zugänglich

machen. Doch damit nicht genug. Seit Mai 2015 müssen alle

relevanten Daten des Energieausweises bei kommerziellen

Immobilienanzeigen in die Anzeige integriert werden. Bei der

Besichtigung muss der Ausweis einem Interessenten sogar

unaufgefordert vorgelegt werden.

Die Verpflichtung ergibt sich aus der aktuellen Energieeinspar-

verordnung (kurz: EnEV). Wenn der Ausweis fehlt oder falsch

ausgestellt ist, können dem Eigentümer Bußgelder von bis zu

15.000 Euro auferlegt werden.

Wir schenken Ihnen den

gesetzlich vorgeschriebenen

Energieausweis

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