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Vermieterbescheinigung

ist wieder Pflicht!

www.immoprofi-dietz.de

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Die Bezeichnung „Vermieterbescheinigung“ ist für den

ein oder anderen noch ein Begriff. Vor 10 Jahren wurde

die Vermieterbescheinigung abgeschafft. Nun wurde

diese am 01. November 2015 wieder eingeführt.

Wann muss ich als Vermieter die Bescheinigung

ausstellen?

Als Vermieter sind Sie verpflichtet innerhalb von 2 Wochen

einen Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch Ihrem

Mieter zu bestätigen.

Was ist, wenn ich gerade nicht verfügbar bin?

Sie haben auch das Recht eine dritte Person mit der Aus­

stellung der Bescheinigung zu bevollmächtigen wie zum

Beispiel Ihre Hausverwaltung, Ihren Bekannten oder den

Immobilienmakler Ihres Vertrauens.

Wieso gibt es die Vermieterbescheinigung?

Sinn und Zweck der Neueinführung des Gesetzes ist es,

Betrugsdelikte im Zusammenhang mit Scheinanmeldungen

entgegen zu steuern. Scheinanmeldungen könnten zum

Beispiel Eltern dazu nutzen um Ihr Kind bei einer Schule Ihrer

Wahl anzumelden. Auch sollen schon Einbrecher einen

Schlüsseldienst beauftragt haben um sich die Tür zu einer

Wohnung öffnen zu lassen. Dies wird mit Hilfe der Vermieter-

bescheinigung deutlich erschwert.

Kann ich überprüfen, wer in meiner Wohnung

angemeldet ist?

Ja, Sie können als Eigentümer im Einwohnermeldeamt kosten-

los abfragen, welche Personen in Ihrer Wohnung gemeldet sind.

Dadurch können Sie schneller herausfinden, ob Ihr Mieter

unerlaubt untervermietet hat oder Scheinanmeldungen

getätigt wurden.

Was ist, wenn ich nicht frühzeitig die Bescheinigung bestätige?

Sollten Sie nach einen Ein- oder Auszug nicht bzw. nicht

rechtzeitig bestehen, können Sie ein Bußgeld in Höhe von bis

zu 1.000 € auferlegt bekommen.

Bestätigen Sie bewusst eine falsche Vermieterbescheinigung,

d.h. Sie stellen eine Bescheinigung für eine Person aus, die

nicht in Ihre Wohnung einziehen möchte, drohen Ihnen Strafen

von bis zu 50.000 €.

Was muss in der Bestätigung enthalten sein?

Name und Anschrift des Eigentümers oder

des Bevollmächtigten

Art des meldepflichtigen Vorgangs

(An- oder Abmeldung) mit Ein- oder Auszugsdatum

Immobilienanschrift

Name und bisherige Anschrift des Mieters

Unterschrift des Eigentümers / Bevollmächtigten

Gerne stellen wir Ihnen auf telefonische Anfrage

kostenfrei ein passendes Formular zur Verfügung.

Tel.: 0800 811 0 711