Vermieterbescheinigung
ist wieder Pflicht!
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Die Bezeichnung „Vermieterbescheinigung“ ist für den
ein oder anderen noch ein Begriff. Vor 10 Jahren wurde
die Vermieterbescheinigung abgeschafft. Nun wurde
diese am 01. November 2015 wieder eingeführt.
Wann muss ich als Vermieter die Bescheinigung
ausstellen?
Als Vermieter sind Sie verpflichtet innerhalb von 2 Wochen
einen Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch Ihrem
Mieter zu bestätigen.
Was ist, wenn ich gerade nicht verfügbar bin?
Sie haben auch das Recht eine dritte Person mit der Aus
stellung der Bescheinigung zu bevollmächtigen wie zum
Beispiel Ihre Hausverwaltung, Ihren Bekannten oder den
Immobilienmakler Ihres Vertrauens.
Wieso gibt es die Vermieterbescheinigung?
Sinn und Zweck der Neueinführung des Gesetzes ist es,
Betrugsdelikte im Zusammenhang mit Scheinanmeldungen
entgegen zu steuern. Scheinanmeldungen könnten zum
Beispiel Eltern dazu nutzen um Ihr Kind bei einer Schule Ihrer
Wahl anzumelden. Auch sollen schon Einbrecher einen
Schlüsseldienst beauftragt haben um sich die Tür zu einer
Wohnung öffnen zu lassen. Dies wird mit Hilfe der Vermieter-
bescheinigung deutlich erschwert.
Kann ich überprüfen, wer in meiner Wohnung
angemeldet ist?
Ja, Sie können als Eigentümer im Einwohnermeldeamt kosten-
los abfragen, welche Personen in Ihrer Wohnung gemeldet sind.
Dadurch können Sie schneller herausfinden, ob Ihr Mieter
unerlaubt untervermietet hat oder Scheinanmeldungen
getätigt wurden.
Was ist, wenn ich nicht frühzeitig die Bescheinigung bestätige?
Sollten Sie nach einen Ein- oder Auszug nicht bzw. nicht
rechtzeitig bestehen, können Sie ein Bußgeld in Höhe von bis
zu 1.000 € auferlegt bekommen.
Bestätigen Sie bewusst eine falsche Vermieterbescheinigung,
d.h. Sie stellen eine Bescheinigung für eine Person aus, die
nicht in Ihre Wohnung einziehen möchte, drohen Ihnen Strafen
von bis zu 50.000 €.
Was muss in der Bestätigung enthalten sein?
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Name und Anschrift des Eigentümers oder
des Bevollmächtigten
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Art des meldepflichtigen Vorgangs
(An- oder Abmeldung) mit Ein- oder Auszugsdatum
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Immobilienanschrift
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Name und bisherige Anschrift des Mieters
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Unterschrift des Eigentümers / Bevollmächtigten
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Gerne stellen wir Ihnen auf telefonische Anfrage
kostenfrei ein passendes Formular zur Verfügung.
Tel.: 0800 811 0 711